Pfarrgemeinderat

Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind in der Regel öffentlich. Die Pfarrangehörigen sind herzlich zur Teilnahme eingeladen, denn die Arbeit des Pfarrgemeinderates sollte das Anliegen der ganzen Pfarrgemeinde sein.

Der Pfarrgemeinderat setzt sich aus engagierten Katholikinnen und Katholiken zusammen, die von den Wahlberechtigten der Pfarrei für eine Wahlperiode von vier Jahren gewählt werden.

 
Das II. Vatikanische Konzil (1962-1965) hat die Gemeinde als Lebensform wiederentdeckt und damit ein urkirchliches Lebensbild zurückgewonnen. Es erfolgte eine grundlegende Erneuerung. Die Kirche sollte sich neu als Gemeinschaft von Schwestern und Brüdern, in der es kein einseitiges "von oben nach unten" mehr gibt, entwickeln. Hierdurch wurde die Grundlage geschaffen, Laien viel stärker in das Gemeindeleben einzubinden. Es entstanden Synodale Gremien, eines davon ist der Pfarrgemeinderat. (PGR).

 
Die seelsorgliche und pastorale Kompetenz in den Gemeinden vor Ort kommt auf besonderer Weise im Pfarrgemeinderat zum Ausdruck. Er trägt als gewähltes Gremium - zusammen mit dem Pfarrer - Leitungsverantwortung. Dabei kommt es den Frauen und Männern eines PGRs zu, in allen Fragen und Aufgaben der Gemeindepastoral beratend und beschließend mitzuwirken. Sie bauen an unserer Pfarrei mit, die aus dem Evangelium Jesu lebt und in diesem Geist die Lebens- und Glaubenssituation der Gemeindemitglieder wahr- und ernst nimmt.


Dieses kommt u. a. zum Ausdruck mit der Bildung von Ausschüssen, die sich mit den unterschiedlichsten Aufgaben befassen.
 

Der Pfarrgemeinderat der Pfarrei St. Marien setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptamtliche Mitglieder:

 

Pfarrer

Pastoralreferenten

Werner Meuer

Werner Görg-Reifenberg und Martin Ross

 

Die gewählten Mitglieder und ihre Aufgabenbereiche entnehmen Sie bitte dem hier hinterlegten PDF

 

Der Verwaltungsrat wurde vom Pfarrgemeinderat am 10. Januar 2012 gewählt.

Seine Mitglieder können Sie dem hier hinterlegten PDF entnehmen.